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Gemeinde Stockenboi

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Home | Aktuelles | „Wildtiere im Winter“

„Wildtiere im Winter“

23. Januar 2021

Stress im Winterwunderland 

Die weltweite Pandemie treibt die Leute aus den Ballungszentren in die Natur. Kontakte werden minimiert, Menschenmassen gemieden und die Erholung in der heimischen Natur gesucht. Doch was löst der neue Hype im Lebensraum der Wildtiere aus?

 Wer Erholung in der Natur sucht, darf diese in Natur und Wald finden. Allerdings darf er auf die Interessen anderer dabei nicht vergessen. Und Interessen haben in der Natur ganz schön viele: Schließlich ist sie auch das Zuhause unserer heimischen Wildtiere. Für diese soll die Natur vor allem eines sein: Ruhezone und Lebensraum.

Risikofaktor Winter

Die heimischen Wildtierarten sind an die natürlichen Veränderungen in den Wintermonaten angepasst: Um mit den spärlichen Nahrungsmöglichkeiten auszukommen, reduzieren Rot- und Rehwild ihren Energiehaushalt, die Herzschlagfrequenz sinkt und der Aktionsradius wird verringert. In dieser Phase reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Beunruhigung. Auch das Verschwinden von natürlichen Ruhezonen durch Landwirtschaft und Siedlungen in klimagünstigeren Lebensräumen und die Ausbreitung von Winterskigebieten erschweren die erfolgreiche Überwinterung des Wildes.

In den Wald gehen – womit?

Freizeitnutzer dürfen in den Wald gehen – aber nicht mit allen Hilfs- und Transportmitteln. Das Langlaufen ist in der winterlichen Natur auf unseren Loipen freilich gestattet, auch mit Tourenski und Schneeschuhen darf man unterwegs sein. Doch dieses Recht ist mit einer Forderung nach Achtsamkeit verbunden: Eine Störung löst bei den Tieren unerwartete Fluchtbewegungen aus, die durch die Schneelage zusätzlich erschwert werden. Die daraus resultierende Erschöpfung hat für die betroffenen Tiere schwerwiegende Folgen und kann mittelfristig zum Tod führen.

Vierbeiner im Wald

Eine ähnliche Wirkung können nicht rechtskonform geführte Hunde auf die Wildtierpopulation haben. Hundebesitzer verzichten selbstverständlich ungern auf die Begleitung ihrer Vierbeiner. Wichtig ist es nur hier einen rechtskonformen Umgang zu finden – für Hund und Wild. Das Wesen des Hundes ist durch einen natürlichen Jagdtrieb ausgezeichnet. Wittert er Wild, so geht er diesem Trieb ganz selbstverständlich nach. Die Folge ist logisch: Das jeweilige Wildtier wird gehetzt und beunruhigt. Aus diesem Grund dürfen sich Hunde im Wald zwar bewegen, müssen dabei aber an der Leine geführt werden. Jährlich können die Bezirkshauptmannschaften, sowie die Magistrate Kärntens, konkrete Hundehaltungsvorschriften, gemäß § 69 Abs. 4 Kärntner Jagdgesetz 2000, i.d.g.F., erlassen. Diese lauten auch in diesem Jahr weitestgehend gleich: Zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde an der Leine zu führen oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren.

Den Wald nutzen – ohne Stress zu machen

Insgesamt haben also viele Individuen Interesse an der Natur. Wenn man diesen nachgeht, muss man umsichtig genug sein, Interessen anderer Lebewesen nicht zu verletzen. Dafür ist es entscheidend, die Ruhezeiten des Wildes in den Morgen- und Abendstunden zu respektieren und die Natur nur tagsüber aufzusuchen. Der Bereich abseits der vorgegebenen Wege und Loipen muss ebenso eine Ruhezone für Wildtiere bleiben können, um ihren artgerechten Lebensraum zu erhalten. Das heißt für alle Naturverliebten: Erholt euch in unserer heimischen Natur! Aber ermöglicht diesen Ort der Ruhe auch Anderen. Umsicht ist das Gebot der Stunde. Dann ziehen alle – Mensch und Tier – einen bereichernden Nutzen aus der natürlichen Erholungsstätte.

 

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