Achtung! Die Meldung eines Hundes bei der Gemeinde ersetzt nicht die Registrierung in der Heimtierdatenbank und umgekehrt!
Wichtig! Die Daten sind aktuell zu halten (z.B. bei Adressänderung)
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften begehen Sie eine Verwaltungsübertretung und dies ist gemäß § 38 Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 3.750,-, im Wiederholungsfall bis zu 7.500,- zu bestrafen.
nähere Informationen finden Sie unter Heimtierdatenbank