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Gemeinde Stockenboi

Naturparkgemeinde am Weißensee

Kontakt
Gemeinde Stockenboi
Kirchplatz 2, 9713 Zlan
+43 4761 214
stockenboi@ktn.gde.at

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Mo – Fr von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di zusätzl. von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Home | Service | Förderungen

Förderungen

Heizzuschuss 2024/2025

1. Oktober 2024

Heizzuschuss – Anträge liegen im Gemeindeamt auf Antragsfrist 01.10.2024 – 31.03.2025 – Anträge ausschließlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde

Alternative Wärmeerzeugung

10. Januar 2024

folgende alternative Wärmeerzeugungsanlagen werden gefördert: Achtung: die beantragte Maßnahme muss vor der Ausführung im Gemeindeamt gemeldet werden! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Förderung. Die Förderung kann nur aufgrund vorhandener Mittel der Gemeinde Stockenboi ausbezahlt werden. Die Investitionssumme muss mindestens € 5.000,- betragen. Es handelt sich um eine einmalige Förderung bei Neuerrichtung, ErweiterungenWeiter

Jungfamilien

6. Juli 2021

Mit der Jungfamilienförderung unterstützt die Gemeinde Stockenboi junge Familien, die sich in der Gemeinde Wohnraum schaffen wollen. Kategorien: Wohnungskauf Neubau Zu- und Ausbau Gefördert werden Jungfamilien mit oder ohne Kind, aber auch Einzelpersonen, Altersgrenze 42 Jahre. Weitere Details und Antragsformular neu ab 2021:  Förderrichtlinien Jungfamilien Förderungsantrag für Jungfamilien_ab2021

Tourismus – Förderung für Inserate

8. Januar 2020

Die Gemeinde Stockenboi fördert Einschaltungen und Inserate  für Tourismusbetriebe. Die Förderhöhe wird von den Gesamtkosten berechnet und beträgt 50%, jedoch maximal € 800,00 pro Jahr (Datum der Einzahlung). FVsubventionsansuchen_NEU  

Mobilitätsscheck für Studierende

18. September 2017

Gemeinde Stockenboi fördert den Kauf eines Tickets für den öffentlichen Verkehr bzw. die Parkplatzkosten am Studienort. Als Nachweis sind die Originalrechnungen vorzulegen. Förderrichtlinien: Förderfähig sind alle Studenten die einen Studienerfolgsnachweis gemäß den Vorgaben für die Familienförderung (Mindestanzahl an Credits) vorlegen können. Die Förderhöhe bezieht sich auf die tatsächlichen Kosten und wird mit einer Obergrenze vonWeiter

Fahrsicherheitstraining

23. September 2016

Die Gemeinde Stockenboi unterstützt die Stockenboier Jugend im Rahmen der Führerscheinausbildung: Voraussetzungen: Der Antragsteller ist Führerscheinneuling und hat die Führerscheinprüfung vor dem 20. Geburtstag bzw. spätestens am Tag des Geburtstages erfolgreich abgelegt Förderbeitrag:                                    € 50,00 einmalig Dem Förderansuchen sind beizulegen: Kopie Bestätigung Fahrsicherheitstraining Kopie Einzahlungsbestätigung Kopie Führerschein  Förderansuchen Fahrsicherheitstraining

Fruchtbar

23. September 2016

Voraussetzungen: Die Preise der Cocktails sollen moderat gehalten werden. Die Preise sollen günstiger sein als die alkoholischen Getränke und bis max. 2,50 EUR gehen. Die Fruchtbar soll als solche erkennbar sein (z.B. im Anschluss an die anderen Theken). Es dürfen in diesem Bereich keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Das Transparent „Wunderbar-Fruchtbar“ muss im Bereich derWeiter

Asphaltierung von Hauszufahrten

23. September 2016

Die Gemeinde Stockenboi gewährt für die Asphaltierungsarbeiten bei Hauszufahrten einen Zuschuss. Die Förderung wird wie folgt abgewickelt: Ansuchen mittels Förderformular Festlegung der förderfähigen Fläche durch den Bauausschuss Aufnahme in das Förderprogramm durch den Gemeinderat (GR Beschluss) Ausführung des Vorhabens Abrechnung mit der Gemeinde  Antrag Hauszufahrt Förderungsrichtlinien Wege und Hauszufahrten  

Jungimker

23. September 2016

Die Gemeinde Stockenboi gewährt den Jungimkern in unserer Gemeinde eine kleine Startförderung. Voraussetzung: Ablegung der 4 Grundkurse mit Nachweis (Besuchsbestätigung) Förderbeitrag:                                      € 300,00 einmalig [PDF] Ansuchen Jungimkerförderung

Landwirtschaft

24. Februar 2016

Deckkostenbeitrag Pferde je Stute                                                                           € 36,00 Der Betrag wird an der Gemeindekassa nach Vorlage des Originaldeckscheins in bar ausbezahlt. Deckkostenbeitrag für Rinder pro Besamung                                                               € 5,50 Der Betrag wird an der Gemeindekasse nach Vorlage des Originaldeckscheins an einem festgesetzten Termin (Jänner jeden Jahres) in bar ausgezahlt. Der Auszahlungstermin wird den Landwirten bekanntgegeben. Kilometergeld für künstlicheWeiter

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