Die Hundeabgabe beträgt pro Kalenderjahr, unabhängig von der An- oder Abmeldung des Hundes € 30,00
Folgende Hunde sind von der Leistung der Abgabe befreit:
a) Lawinensuchhunde
b) Hunde des Bergrettungsdienstes
c) Hunde für Berufsjäger
d) geprüfte Schweißhunde
e) Hunde in geprüften gewerblichen Zuchtstätten
f) Hunde in Tierasylen
Für die Befreiung ist vom Hundehalter ein entsprechender Nachweis bei der Gemeinde vorzulegen.
Verordnung Hundeabgabe_2018