Heizzuschuss – Anträge liegen im Gemeindeamt auf Antragsfrist 01.10.2024 – 31.03.2025 – Anträge ausschließlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde
Service
Mit dieser Rubrik möchten wir Sie schnell und unbürokratisch über Gebühren und Förderungen informieren. Weiters können Sie hier viele Ihrer Amtswege über die bereitgestellten Onlineformulare erledigen.
Zudem finden Sie hier nützliche Links auf Behörden und Ämter.
Unter „Freie Wohnungen“ und „Baugründe“ finden Sie die zugehörigen Kontaktadressen.
Links:
INFOS ZUM PARKEN AM WEISSENSEE OSTUFER!
siehe Parken am Weißensee Ostufer Parkgebühr bezahlen am Automaten mit Karte oder Münzen – ACHTUNG AUTOMAT wechselt nicht – Kleingeld mitnehmen! online mittels QR-Code oder mit der EASYPARK App und Freeflow oder mittels Link können Sie auch nachträglich (innerhalb von 24 Stunden nach der Ausfahrt) die Parkgebühr begleichen ONLINE ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT Sie haben weitere Fragen oderWeiter
STOCKENBOIER LERNHILFEPOOL – Kontaktdaten
Liebe Stockenboier Kinder und Jugendliche die eine Lernhilfe in Anspruch nehmen wollen nachfolgend findet ihr eine Auflistung der SchülerInnen an einer höheren Schule, StudentInnen, LehrerInnen die sich bei uns gemeldet haben und ihr Wissen an euch weitergeben wollen. Kontaktdaten Lernhilfepool
Strandbad Weißensee
Der Weißensee ist der höchstgelegene Badesee der Alpen und erstreckt sich über elf Kilometer. Zwei Drittel des Sees sind unverbaut und naturbelassen, somit besitzt der See auch die Besonderheit, dass es keine Straßenverbindung zwischen dem Ostufer und dem Westufer gibt. Am Ostufer des Weißensees liegt das Strandbad der Gemeine Stockenboi, dieses bietet Spaß und ErholungWeiter
Alternative Wärmeerzeugung
folgende alternative Wärmeerzeugungsanlagen werden gefördert: Achtung: die beantragte Maßnahme muss vor der Ausführung im Gemeindeamt gemeldet werden! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Förderung. Die Förderung kann nur aufgrund vorhandener Mittel der Gemeinde Stockenboi ausbezahlt werden. Die Investitionssumme muss mindestens € 5.000,- betragen. Es handelt sich um eine einmalige Förderung bei Neuerrichtung, ErweiterungenWeiter
Müllabfuhr
Müllabfuhr Bereich 1 Tragail, Alberden, Hammergraben, Wiederschwing Ost, Ried, Scharnitzen, Aichach, Hochegg, Hollernach, Drußnitz, Unteralm Zlan – Goldeckstraße, Edelweg, Sonnenweg, Zlaner Straße und Kirchplatz (Bereich um das Gemeindeamt), Waldweg, Lindenweg, Ackerweg, Landfraß, Tragailerweg, Althauser, Strockenboier Straße 101/102/103 Abfuhrtermin ist der Montag Müllabfuhr Bereich 2 Mauthbrücke, Ziebl, Wiederschwing West, Gassen, Stockenboi, Weißenbach, Mösel Zlan – Südweg, StockenboierWeiter
Wasser & Kanal
Wasser Für die Ortschaften Aichach, Hochegg, Alberden, Scharnitzen und Zlan Anschlussbeiträge: Der Anschlussbeitrag für die Wasserversorgungsanlage beträgt laut Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Stockenboi € 2.300,00 pro Bewertungseinheit. Benützungsbeiträge Für die Benützung und Bereitstellung der Gemeindewasserversorgungsanlage Stockenboi – Ost (Bereiche Zlan, Hochegg, Alberden, Scharnitzen und Aichach) wird eine Wasserbezugsgebühr ausgeschrieben. Die Wasserbezugsgebühr wird als Bereitstellungs- undWeiter
Orts- und Nächtigungstaxe
Ortstaxe Die Ortstaxe beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung nach § 2 Abs. 1 erster Satz € 1,00. Nächtigungstaxe Die Nächtigungstaxe beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung € 0,70. Pauschalierte Ortstaxe für Zweitwohnsitze Die Höhe der von den Eigentümern von Ferienwohnungen zu entrichtenden pauschalierten Ortstaxe ergibt sich aus der Vervielfachung der im GemeindegebietWeiter
Jungfamilien
Mit der Jungfamilienförderung unterstützt die Gemeinde Stockenboi junge Familien, die sich in der Gemeinde Wohnraum schaffen wollen. Kategorien: Wohnungskauf Neubau Zu- und Ausbau Gefördert werden Jungfamilien mit oder ohne Kind, aber auch Einzelpersonen, Altersgrenze 42 Jahre. Weitere Details und Antragsformular neu ab 2021: Förderrichtlinien Jungfamilien Förderungsantrag für Jungfamilien_ab2021
Umwelt und Müll
Hausmüll ab 01.01.2021 Die Müllgebühren, die für die Entsorgung des Hausmülles (Restmülltonne) eingehoben werden aufgesplittert in: Bereitstellungsgebühr Die jährliche Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Bereitstellungsgebühr je Liter Behälterinhalt Euro 0,50 . Das sind Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der Abholtermine mit demWeiter