Amtssignatur Gemeinde Stockenboi Allgemeine Information Merkmale der Amtssignatur Bildmarke Darstellung der Amtssignatur Prüfung der Amtssignatur Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments Allgemeine Information Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sichWeiter
Service
Mit dieser Rubrik möchten wir Sie schnell und unbürokratisch über Gebühren und Förderungen informieren. Weiters können Sie hier viele Ihrer Amtswege über die bereitgestellten Onlineformulare erledigen.
Zudem finden Sie hier nützliche Links auf Behörden und Ämter.
Unter „Freie Wohnungen“ und „Baugründe“ finden Sie die zugehörigen Kontaktadressen.
Links:
Naturparkanhänger
Kaution von € 300,00 – allfällige Reparaturen werden davon abgezogen Leihgebühr für einen Tag € 200,00 Leihgebühr für ein Wochenende € 300,00 Die Zustellung und Abholung ist in der Leihgebühr enthalten. Reservierung und Verleih Maier Walter 0676 /680 60 51
Bootslagerung im Strandbad
Bedingungen für die Lagerung von Booten (Lagerung auf der Rasenfläche): Alle Boote, die im Strandbad gelagert werden, müssen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen werden. Die Daten sind wasserfest, lichtbeständig und deutlich leserlich anzubringen. (Etikett wird an der Strandbadkassa ausgehändigt) Die Gebühr ist an der Strandbadkasse zu entrichten. Alle Boote, die die Daten nicht angebrachtWeiter
Fahrsicherheitstraining
Die Gemeinde Stockenboi unterstützt die Stockenboier Jugend im Rahmen der Führerscheinausbildung: Voraussetzungen: Der Antragsteller ist Führerscheinneuling und hat die Führerscheinprüfung vor dem 20. Geburtstag bzw. spätestens am Tag des Geburtstages erfolgreich abgelegt Förderbeitrag: € 50,00 einmalig Dem Förderansuchen sind beizulegen: Kopie Bestätigung Fahrsicherheitstraining Kopie Einzahlungsbestätigung Kopie Führerschein Förderansuchen Fahrsicherheitstraining
Fruchtbar
Voraussetzungen: Die Preise der Cocktails sollen moderat gehalten werden. Die Preise sollen günstiger sein als die alkoholischen Getränke und bis max. 2,50 EUR gehen. Die Fruchtbar soll als solche erkennbar sein (z.B. im Anschluss an die anderen Theken). Es dürfen in diesem Bereich keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Das Transparent „Wunderbar-Fruchtbar“ muss im Bereich derWeiter
Alternative Wärmeerzeugung
folgende alternative Wärmeerzeugungsanlagen werden gefördert: Achtung: die beantragte Maßnahme muss vor der Ausführung im Gemeindeamt gemeldet werden! Antragsformular
Asphaltierung von Hauszufahrten
Die Gemeinde Stockenboi gewährt für die Asphaltierungsarbeiten bei Hauszufahrten einen Zuschuss. Die Förderung wird wie folgt abgewickelt: Ansuchen mittels Förderformular Festlegung der förderfähigen Fläche durch den Bauausschuss Aufnahme in das Förderprogramm durch den Gemeinderat (GR Beschluss) Ausführung des Vorhabens Abrechnung mit der Gemeinde Antrag Hauszufahrt Förderungsrichtlinien Wege und Hauszufahrten
Jungimker
Die Gemeinde Stockenboi gewährt den Jungimkern in unserer Gemeinde eine kleine Startförderung. Voraussetzung: Ablegung der 4 Grundkurse mit Nachweis (Besuchsbestätigung) Förderbeitrag: € 300,00 einmalig [PDF] Ansuchen Jungimkerförderung
Müllabfuhr
Müllabfuhr Bereich 1 Tragail, Alberden, Hammergraben, Wiederschwing Ost, Ried, Scharnitzen, Aichach, Hochegg, Hollernach, Drußnitz, Unteralm Zlan – Goldeckstraße, Edelweg, Sonnenweg, Zlaner Straße und Kirchplatz (Bereich um das Gemeindeamt), Waldweg, Lindenweg, Ackerweg, Landfraß, Tragailerweg, Althauser, Strockenboier Straße 101/102/103 Abfuhrtermin ist der Montag Müllabfuhr Bereich 2 Mauthbrücke, Ziebl, Wiederschwing West, Gassen, Stockenboi, Weißenbach, Mösel Zlan – Südweg, StockenboierWeiter
Landwirtschaft
Deckkostenbeitrag Pferde je Stute € 36,00 Der Betrag wird an der Gemeindekassa nach Vorlage des Originaldeckscheins in bar ausbezahlt. Deckkostenbeitrag für Rinder pro Besamung € 5,50 Der Betrag wird an der Gemeindekasse nach Vorlage des Originaldeckscheins an einem festgesetzten Termin (Jänner jeden Jahres) in bar ausgezahlt. Der Auszahlungstermin wird den Landwirten bekanntgegeben. Kilometergeld für künstlicheWeiter