Aktuelle Informationen zu den Volksbegehren!
Zum Volksbegehren
wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.
Das Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Zu den Volksbegehren
wurden Einleitungsanträge gestellt.
Den Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.
Sofern fristgerecht eine Einzahlung des Kostenbeitrages gemäß § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG durch die Bevollmächtigten erfolgt, können die Volksbegehren ebenfalls im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Dem Einleitungsantrag für das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ wurde durch den Bundesminister für Inneres nicht stattgegeben.
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „ID Austria“) möglich.
Nähere Informationen zu den Volksbegehen, sowie die rechtliche Bestimmungen findet man unter nachfolgendem Link: BMI – aktuelle Volksbegehren
folgende Fragen werden beantwortet –
- Aktuelles
- Wie kommt es zu einem Volksbegehren?
- Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?
- Wie können Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher unterstützen?