Die Gemeinde Stockenboi organisiert in Zusammenarbeit mit der KEM, Firma Peter Seppele GmbH und dem AWV Spittal Drau im Frühjahr eine Strauchschnittabholung, an der alle Interessenten (Ein- und Mehrfamilienwohnhaus) zum Betrag von
für Kleinmengen EUR 20,00 (statt EUR 40,00) pro 2 m³
bis 5 m³ EUR 30,00 (statt EUR 60,00)
bis maximal 10 m³ EUR 50,00 (statt EUR 100,00)
teilnehmen können.
Jeder, der die Strauchschnittabholung bei seiner Liegenschaft wünscht, muss bis spätestens 28. April 2026 den jeweiligen Pauschalbetrag entweder
- auf das Konto der Gemeinde Stockenboi bei der Drautalbank Paternion
IBAN: AT91 3944 2000 0004 3588,
Verwendungszweck: „Strauchschnittabholung + Ihre vollständige Adresse“
- oder bei der Gemeindekassa zu den Zeiten des Parteienverkehrs
einzahlen.
Die erfolgte Einzahlung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Strauchschnittabholung!
nähere Informationen Strauchschnittabholung 2026 Stockenboi 2026
Wir empfehlen deshalb, unmittelbar nach Erhalt dieser Information Ihren Wunsch auf Strauchschnittabholung durch Einzahlung des entsprechenden Betrages bekanntzugeben.
Was zählt zum Strauchschnitt – Information des Abfallwirtschaftsverbandes Spittal
Ist es wieder einmal an der Zeit, den Garten auf Vordermann zu bringen?
Ob Baum- oder Strauchschnitt – im Garten ist immer viel zu tun. Der Hobbygärtner scheut in der Regel keine Mühen und ist umso glücklicher, wenn der Garten nach getaner Arbeit wieder in voller Pracht erstrahlt.
Wenn der angefallene Berg an Baum- & Strauchschnitt zum Schluss im Weg steht und der eigene Komposthaufen überfüllt ist, zahlt sich die Entsorgung durch eine Sammelaktion der Gemeinde aus.
Wir beim AWV Spittal benötigen den Baum- & Strauchschnitt als Strukturmaterial in unserer Kompostanlage, zur Herstellung der Komposterde in Qualität A+.
Die Komposterde kann kostenlos bis zu 1000 kg/Fuhre am Gelände des AWV innerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Wir bitten darum, das folgendes bei der Abholaktion beachtet wird, um KOSTENLOS abgegeben zu werden:
✓ Äste & Stämme bis zu 25 cm Durchmesser
✓ Sträucher im Ganzen inkl. Wurzelballen, wenn dieser von Erde & Steinen befreit ist
✓ Thujen als komplette Pflanze
Folgende Gartenabfälle werden bei der Strauchschnittaktion nicht mitgenommen!
Grasschnitt und Blumenabfälle müssen getrennt von Baum- und Strauchschnitt angeliefert werden
Buchsbaum gehört aufgrund des Buchsbaumzünsler, über den Sperrmüll entsorgt
Formschnittabfälle bei Ziergehölzen wie zB. bei einer Thuje oder einem Buchsbaum gehören zum Grünschnitt
Wurzelstöcke
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass beim Baumschnitt Äste mit mehr als
25 cm Durchmesser nicht mehr in die Kompostanlage gehören.
!Balkonblumen, Grünschnitt, Gras, Laub, Baum- und Strauchschnitt gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder Uferböschungen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man fügt der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottendes Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch auch bei biogenen Abfällen kein Kavaliersdelikt: Diese Art der Entsorgung ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz widerrechtlich und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden!




