Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
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- • GRATIS Verhütung
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- • Karfreitag-Feiertag für Alle
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- • Polizei – kritischer Personalmangel
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- • Transparenz im Parlament
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- • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht
nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat
besitzt und zum Stichtag, 11. Mai 2026, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In unserer Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
GEMEINDEAMT STOCKENBOI, Kirchplatz 2, 9713 Zlan
an den nachstehend angeführten Tagen vorgenommen werden:
Montag, 15. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 16. Juni 2026, von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 17. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 18. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 19. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 20. Juni 2026, GESCHLOSSEN,
Sonntag, 21. Juni 2026, GESCHLOSSEN,
Montag, 22. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes – 22. Juni 2026 20:00 Uhr, durchführen.
[link] Volksbegehren online unterschreiben mit Bürgerkarte oder Handysignatur
Der Bürgermeister
Hans Jörg Kerschbaumer




