Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wird für das gesamte Waldgebiet des Bezirkes Villach-Land jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen unabhängig von der jeweiligen Kulturgattung und die Kampfzone des Waldes)Weiter
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Besondere Waldbrandgefahr – Verbot des Feuerentzündens
Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wird für das gesamte Gebiet des Bezirkes Villach-Land jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald […] verboten! Verordnung der BH Villach-Land VL3-FO-87_2002_(084_2025)




