Die Gemeinde Stockenboi leistet zu den Frühschoppenveranstaltungen einen Musikbeitrag in Höhe von € 250,00.
Voraussetzungen:
- Die Veranstaltung muss bei der jährlichen Terminerstellung für den Veranstaltungskalender bekannt gegeben werden, dh. die zu unterstützende Veranstaltung muss im Veranstaltungskalender des betreffenden Jahres enthalten sein
- Termingleichzeitigkeit ist ausgeschlossen. Sollten an einem Tag zwei zu unterstützende Veranstaltungen stattfinden, wird keine unterstützt
- Bei dieser Veranstaltung muss eine Gästeehrung abgehalten werden können
- Pro Veranstalter wird jährlich eine Veranstaltung unterstützt
- Als Veranstalter können Wirte bzw. Wirtinnen auftreten
- Die Unterstützung wird für eine sog. Lebendmusik und ab einem DUO gewährt