Frühschoppen

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Frühschoppenförderung für Wirte und Wirtinnen

Die Unterstützung beträgt € 170,00.

Die Veranstaltung muss bei der jährlichen Terminerstellung für den Veranstaltungskalender bekannt gegeben werden, dh. die zu unterstützende Veranstaltung muss im Veranstaltungs - Kalender des betreffenden Jahres enthalten sein.

Keine Unterstützung bei Termingleichzeitigkeit.

Bei dieser Veranstaltung muss eine Gästeehrung abgehalten werden können.

Pro Veranstalter wird jährlich eine Veranstaltung unterstützt. Als Veranstalter können Wirte bzw. Wirtinnen auftreten.

Die Unterstützung wird für eine sog. Lebendmusik und ab einem DUO gewährt.