Förderungen

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Förderungen, die Sie von der Gemeinde beziehen können. Auf der rechten Seite können Sie auch direkt zu den Bereichen navigieren.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:


Kontakt:

Gemeinde Stockenboi

Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Tel: +43(0)4761 214-0

Landwirtschaft

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Ankauf von Zuchtwiddern

40 % des Ankaufswerts

Deckkostenbeitrag für Zuchtstuten

Der Deckkostenbeitrag der Gemeinde für Zuchtstuten beträgt 72,80 €

Beitrag für künstliche Besamung von Rindern

Samenbeitrag 5,50 €/je Besamung
Übernahme der Besamungskosten einschliesslich Kilometereld bis auf einen Selbstbehalt von Euro 17,00

Förderung Jungimker

Einmalig 300 Euro

   

Baugründe

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Nähere Informationen zu den einzelnen Parzellen können Sie unter www.kagis.ktn.gv.at nachsehen. Dort können Sie schnell und einfach nach der Parzelle suchen und Luftaufnahmen und Lagepläne komfortabel abrufen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.


 

 

Weiters finden Sie hier Kontaktmöglichkeiten über Immobilien, die innerhalb der Gemeinde oder von Gemeindebürgern zum Verkauf angeboten werden.

 

   

Frühschoppen

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Frühschoppenförderung für Wirte und Wirtinnen

Die Unterstützung beträgt € 170,00.

Die Veranstaltung muss bei der jährlichen Terminerstellung für den Veranstaltungskalender bekannt gegeben werden, dh. die zu unterstützende Veranstaltung muss im Veranstaltungs - Kalender des betreffenden Jahres enthalten sein.

Keine Unterstützung bei Termingleichzeitigkeit.

Bei dieser Veranstaltung muss eine Gästeehrung abgehalten werden können.

Pro Veranstalter wird jährlich eine Veranstaltung unterstützt. Als Veranstalter können Wirte bzw. Wirtinnen auftreten.

Die Unterstützung wird für eine sog. Lebendmusik und ab einem DUO gewährt.

   

Werbung

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Förderung von Einschaltungen in Neigungskatalogen u.ä.

Die Förderungshöhe wird von den Insertionskosten (ohne Mitgliedsbeitrag) berechnet und beträgt 50 %. Die maximale Förderungshöhe beträgt 800,00 € pro Jahr (Datum der Zahlung)

   

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