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Besondere Waldbrandgefahr, Verbot des Feuerentzündens
V E R O R D N U N G
Aufgrund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wird für das gesamte Gebiet des Bezirkes Villach-Land jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe und Kampfzone des Waldes) verboten.
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Stellenausschreibung Fuhrparkleiter Fa. Seppele
Als führendes Unternehmen in den Unternehmensbereichen Abfallwirtschaft, Brennstoffen und Dämmstoffen suchen wir zum sofortigen Eintritt einenStellenausschreibung Nachmittagsbetreuung
Bei der Gemeinde Stockenboi gelangt ab dem Schuljahr 2010/2011 die Stelle einer Nachmittagsbetreuung im Hort der Volksschule Zlan zur Besetzung.Das Dienstverhältnis wird als Karenzvertretung befristet auf die Dauer eines Schuljahres (10 Monate) von Anfang September 2010 bis Anfang Juli 2011 eingegangen.
Option: neuerliches befristetes Dienstverhältnis von September 2011 bis Ende Jänner 2012.
Einstellung und Entlohnung: Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1992 i.g.F., Entlohnungsschema k, Teilzeitbeschäftigung 50 v.H. der Vollbeschäftigung.
Eröffnung Kinderspielplatz in Zlan
Am 30. Juni 2010 fand die Eröffnung des neuen Spielplatzes in Zlan unter gesamter Beteiligung der Kinder aus den Volksschulen Zlan und Stockenboi statt.
Von Herrn Pfarrprovisor Robert Wurzer bekam der Spielplatz auch noch den göttlichen Segen und wurde zeremoniell eingeweiht.
Landesrätin Dr. Beate Prettner zu Besuch in Stockenboi
Anlässlich des Besuches der Frau Landesrätin Dr. Beate Prettner gab es eine Arbeitssitzung bei Kaffee und Kuchen, wobei vor allem Schwerpunkte betreffend Kanalbau besprochen wurden.
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